Dienstliche Bekleidungsgegenstände auf der privaten Mottoparty
Eine Kommissaranwärterin, die bei einer privaten Feier (Mottoparty) dienstliche Kleidungsstücke getragen und an einer gespielten Festnahme mitgewirkt hat, darf wegen Zweifeln an ihrer charakterlichen Eignung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden.
Mit dieser Begründung hat aktuell das Verwaltungsgericht Düsseldorf …
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